Aus der Geschichte von Hambische


  GEORG-WEIERBACH



Ein auf dem Friedhof unmittelbar neben der Kirche gefundener Bronzering von der Art der frühen Latènezeit  läßt darauf schließen, daß am unteren Ende des heutigen Dorfes schon in der jüngeren Eisenzeit Menschen gewohnt haben. Das lagerartig erhöhte Gelände, auf dem Georg-Weierbach liegt, mit Steilabfall auf der dem Fluß zugekehrten Langseite, einer Mulde auf der Ostseite der Kirche und dem tief eingeschnittenen Kesselgraben auf der Westseite bot eine im Tale seltene Sicherheit. Um ein am westlichen Ende am Kesselgraben erhöhter Vorsprung, den dorfwärts eine tiefere Mulde abschnürte, konnte leicht burgartig befestigt werden. Und wirklich erhob sich hier im frühen Mittelalter die Burg der Herren von Weierbach.

Dieses Rittergeschlecht ist nach Fabricius mit den Herren von Stein vom Rheingrafenstein verwandt. Er führt es mit Bodmann auf einen Godebold von Leyen zurück, der um 1125 vorkommt. Dessen Enkel soll nach Ihnen jener Godebold gewesen sein, der um 1170 Schloß Dalberg bei Stromberg erbaut hat. Godebold ist der erste "dominus de Wierbach" gewesen, den wir kennen. In der männlichen Linie hat das Geschlecht der Weierbacher Herren noch 1 Jahrhundert bestanden. Wir zählen die uns bekannten Vertreter desselben in zeitlicher Abfolge auf. Urk. von 1188: Godebold von Wierbach und sein ältester Sohn Godebold; 1206: Heinrich von Wierbach, Zeugen Gebrüder Godefrid, Godebold und Emecho von Wierbach; 1213: Zeuge Godeboldus de Wierbach; 1215: Godefrid de Wierbach; 1219: Zeuge Godeboldus de Wierbach; 1219: Ego Godeboldus de Wierbach a progenitoribus meis homo liberae conditionis; 1225: Godebold, Herr zu Wierbach, verkaufte dem Rheingrafen Ebricho sein Allod zu Dreyse prope Crucenache; 1263: Godebold von Wigerbach.

Der Ort Weierbach selbst soll zuerst als Hof (curia) erwähnt sein, 1273 ein Erzpriester von Weierbach. Um 1277 fiel der Ort nach dem Aussterben der Herren im Mannesstamm an die Herren von Randeck (in der Pfalz), Nachkommen einer Schwester Johannes von Dalberg und Godebolds von Weierbach. Am 17. Juni 1327 aber verkauften Yde von Randeckin und ihre Söhne ihren Besitz zu Wirbach und Zubehör, mit dem Gericht dies- und jenseits der Wälder (außer dem Kirchensatz) um 565 Pfund Heller an den Wildgrafen Friedrich von Kyrburg. In der Folgezeit hatten die Rheingrafen zu Kyrburg an der Jurisdiktion, dem Territorium und den Hubgütern die Hälfte und von der anderen Hälfte ebenfalls die Hälfte, also 3/4 des Ganzen. Daraus geht hervor, daß wenigstens 1/4 von Wierbach aus den Händen derer von Wierbach oder Randeck anderswohin gekommen ist. Dieses letzte Viertel besaßen später zu gleichen Teilen die Herren von Hagen zu Motten (bei Lebach) und die Freiherrn von Nackenheim. Diese verkauften ihr Achtel am 25. Aug. 1500 an Johann von Oberstein, Pastor zu St.Jörgen-Wyerbach, ihren Teil an aller der Gerechtigkeit, die sie an und in dem Gerichte zu St.Jörgen-Wyerbach hatten, an Gerichtsbarkeit, Zinsen, Gülten, Pachten, Zehnten, Leuten, Häusern, Höfen, Hofraiten, Hofstätten, Äckern, Wiesen, Gärten, Wäldern, Feldern, Stock und Steinen, Vogtrechten, Hauptrechten, Gebot, und Verbot, Grund und Boden für 100 rheinische Gulden. Aber schon 1504 überließ der Käufer seine Rechte den hintersponheimischen Gemeinsherren, die für 5 Gulden jährliche Rente aus dem Amte Herrstein zu zahlen übernahmen, die der Pastor zum Jahrgedächtnis seiner Eltern gestiftet hatte. Die Zahl der sponheimischen Hintersassen im Ort betrug 1772 10. Die Familie Heinrichs des Älteren von Sötern besaß hier ein sponheimisches Erblehen; 1520 verliehen sein Sohn Anton und dessen Frau ihre Renten und Gefälle zu Sant Jürgen-Wierbach.

Landesherren waren die Wild- und Rheingrafen. In der Teilung von 1515 erhielt Johann von Kyrburg das Dorf Jörgenwierbach; später wurde es der Schultheißerei Kirnsulzbach zugewiesen. Die Rheingrafen bezogen damals an Korn 3 Malter, die Godmann von Kebersheim gab, 3 Simmer vom Hofe, 12 Ml. Zehnten; an Hafer 5 Ml. 4 S. Zinshafer, 11 Ml. Zehnten; außerdem noch 2 Zinskappen, 11 Zinshühner, 61/2 Hühner von Hofgütern, 11 Albus 6 Pfg. Zinsgeld. Über das zwischen den verschiedenen Grund- und Gerichtsherren bestehende Verhältnis gibt das "Jorgenwyrbacher wystum ghen Kyreberg" Auskunft. Es ist 1514 aufgezeichnet, inhaltlich aber älter. Denn Schultheiß und Schöffen weisen zwar die Rheingrafen als Vorgänger und oberste Gerichtsherren; aber die andere Hälfte wird von etlichen anderen Herren besessen. So erhalten denn die Rheingrafen von allen Gerichtseinkünften und Freveln, Zinsen und Besthäuptern, Jagd Fischerei usw. die Hälfte, während die Mitbesitzer sich in die andere teilen. Das Hochgericht sollen die Herren gemeinschaftlich Fischbach gegenüber auf dem Hübel in der Pfaffendell aufrichten lassen. Die verhafteten Verbrecher wurden bis zu ihrer Verurteilung auf der Kyrburg auf gemeinschaftliche Kosten verwahrt. Die Rheingrafen bestimmten die Art der Bestrafung und hatten das Begnadigungsrecht; die Gefälle wurden von ihrem Schultheißen erhoben und verteilt. Diese Gemeinschaft bestand, von der früher erwähnten Änderung im Bestitzstande abgesehen, bis auf die französiche Zeit. Die späteren politischen Veränderungen teilte der Ort mit Kirnsulzbach, Bergen und Fischbach.

Der Ort führt seinen Namen, ebenso wie das auf dem Südufer der Nahe ihm gegenüber liegende Martin-Weierbach, von dem Schutzheiligen seines Gotteshauses. Die Kirche ist dem Anschein nach sehr alt und vor allem sehr interessant. An den Fenstern, den mit mannigfaltigen Kapitälchen versehenen Säulchen lassen sich verschiedene Baustile erkennen. Der älteste Teil ist, anch dem äußeren Bilde zu schließen, der viereckige, durch Gesimse in zwei Stockwerke geteilte Turm. Er ist frühromanisch, die kapitälgekrönten Säulchen in den vier Turmfenstern spätromanisch. Um das Schiff und das rechteckige Chor zieht an der Außenseite in der Höhe von 1 Meter ein Gesims. Am Chor befindet sich ein frühgotisches Fenster; doch sind im Innern über dem Spitzbogen am Eingange zum Chor ein romanischer Rundbogen und über der gewölbten Holzdecke des Schiffes die zugemauerten Rundbogen romanischer Fenster sichtbar. Im Turm ist ein Raum vielleicht für einen Hochaltar ausgespart, an dessen Wänden die Spuren einer alten Malerei sichtbar sind, die anscheinend die vier Evangelisten darstellt. Kirchensatz und Zehntrecht übten zunächst die Herren Wierbach aus. Als die von Randeck 1327 ihren Anteil am Orte an die Wildgrafen verkauften, nahmen sie die Rollatur oder den Kirchensatz aus. Der Kirchensprengel umfasste, und gewiß schon seit früher Zeit, auch die Gemeinden der ursprünglich Mettlachschen Abtei. Denn bei der Einführung der Reformation verblieben diese Gemeinden in dem Verbande mit der Kirche von Georg-Weierbach. Der Pfarrsprengel wurde von dem Rheingrafen der Inspektion von Kirn unterstellt, doch wurden die Abteigemeinden auch von der sponheimischen Inspektion zu Birkenfeld aus beaufsichtigt
 

Von den Flurbezeichnungen seien zunächst die Grenzbezeichnungen mitgeteilt, die im Gerichtsweistum von 1514 vorkommen; sie unterscheiden sich wenig von den heutigen. Es sind folgende: Brands Wag (an der Mündung des Dickesbachs), Moylendich, Moyle beym alden weg, das Wer, die Studenhecken, Contzenwies, die ald Nahstait, Arckenpul (an der Nahe gen Oberstein), Meysterwies, Heintzenhengen, (veldt), die Godtmach, Roßerwag, Gyherscych, Gedtmacher Rech, Ringelbach, Bumansheck, Gerhardtsberg, Baldenhell, Krecc(?)lopgen (u.klek), Dump, Sytzenbach, am Kirchpad, Kredenpul, die ald moyl, Kobenburr, Paffenwer, Wydemhoif u. Jrben, Brugel, Umbweg, Hymebrich, Adambach, Heintzgenschur im Wydemhoif, das Hudtenwer, die Kupferhudte, die Auwe, zwischen dem Wydemhoif und Gerhardts Contzen, uff der Nah am Wydemhoif.
Andere beachtenswerte heutige Flurnamen sind in Fl.1 Felsenmühle, Wingert(sberg), Pfaffendell, wies Fl.2 Im Dorf, Wehrwies, In den Stauden (bei der Kirche), Aurech, Fl.3 Hofwies, Im Dorf, Heinzengraben (bei 7), Wingertsdell, An Ballendell, Fl.4 in Hahnacker (7), Beim Kreutz (6), Fl.6 Johannisplatz (3), Unteracht (4), Am Heidengraben (1), Kellerwies, Oberacht, Fl.7 Ringelbach, Warthübel (2), Dumbwiese, Auf Dumben, Pfaffendell, In der Seitzenbach, Kuhnenmühle, Golbesau. Der Widemhof kommt auch im Herrsteiner Gerichtsweistum als die "Wiedemhuben" vor.

Einwohner hatte Georg-Weierbach 1815: 177, 1832: 154 (ev.), 1845: 174, 1698: 11 Hausgeseß.

1. Die diluviale Terrasse


Georg-Weierbach liegt abseits der Verkehrsstraßen, und wen sein Weg durchs Nahetal führt, der sieht es jenseits der Nahe am Fuße des mächtigen, über 500 Meter hohen Ballenhübels liegen. Es fällt ihm die lang hingezogene Terrasse auf, auf der das Dorf mit seinem uralten Kirchlein wie auf einem Tische zur Schau ausgebreitet ist.

Die Terrasse, die sich als eine hohe, breite Stufe an der Nahe mit einem Steilrand erhebt, ist ein Denkmal einer früheren Erdperiode.

Über sie wälzte einst die damals noch viel mächtigere Nahe ihre Fluten hin. Das ist allerdings schon einige hunderttausend Jahre her. Es war in der Eiszeit (Dilivium), dem Zeitalter, das dem heutigen Entwicklungsabschnitte der Erde voranging. Damals war die Temperatur einige Grade niedriger als heute. Es gab mehr Niederschläge, und besonders in der Zeit der Schneeschmelze kamen mächtige Hochfluten. In diesem Zeitalter wurden bei uns die Täler im wesentlichen gebildet, und die Landschaft wurde durch sie in einzelne Hochflächen zerschnitten. So ist das Tal in seiner bedeutenden Länge, seiner ansehnlichen Tiefe und Breite und mit den vielen Spuren seiner allmählichen Entwicklung eine bewundernswerte Schöpfung der Natur.
 

2. Die Klamm



Zu den geologischen Sehenswürdigkeiten des Dorfes Weierbach gehört auch die Klamm, die sich in das Rotliegende am Südwestende des Dorfes eingeschnitten hat. Sie schiebt sich vom Fuße des Stellrandes durch die Terrasse in der Breite von etwa 2 - 3 Jahre mit vollkommen senkrechten Wänden und ist, wo der Weg darüber führt, mit einer steinernen Brücke überspannt. Zweifellos begann ihre Bildung am unteren Ende, und sie schnitt sich, rückwärtsschreitend, ein. Denn nur so kam das Gefälle des Wassers, das sie schuf, zur Wirksamkeit.

3. Die Grafen von Jörgen=Wyrbach

 

Die günstig gelegene Terrasse mußte schon früh Menschen zur Besiedlung anlocken. Es fand sich auch bei der Kirche in einer Tiefe von 1 - 2 Meter ein Bronzering (Armring) vom Frühlatenetyp (500 - 300 v. Chr.).

Das Dorf Georg-Weierbach lag früher näher zu Fischbach und hieß Setzling, welchen Namen auch die Flur, in der keine Spur einer Besiedlung mehr nachweisbar ist, da der Pflug dort schon Jahrhunderte lang geht, heute noch führt. Es ist wichtig wahrscheinlich, daß der ganannte Namen noch die ursprüngliche Form hat. Es ist möglich, aber nicht erwiesen, daß er Setzlingen hieß. Dann wäre der Ort, nach der alemannischen Endung "lingen" zu schließen, eine Gründung der Alemannen, die beim Zusammenbruch des römischen Reiches anfangs des 5. Jahrhunderts in unsere Heimat kamen.

Die Anlage des jetzigen Ortes wurde veranlaßt durch die Gründung der Burg der Herren Wierbach, die am Steilrand der Terrasse, etwa 300 Meter südwestlich vom jetzigen Schulhaus lag. Der jetzige Ort entstand also, wie auch Herrstein, Oberstein, Birkenfeld, im Schutze der Burg. Der Burgberg, jetzt Nußhübel genannt, ist im Nordwesten durch den Burggraben - das Wort hat sich im Volksmunde erhalten -, welcher eine natürliche Bildung ist, abgeschlossen. Zur Nahe fällt er in dem oben erwähnten Steilrand ab. Eine Nachgrabung hatte nur geringes Ergebnis. In einer Tiefe von etwa 2 Meter fand man Spuren von Mauerwerk.

Im Jahre 1125 wird Graf Godebold I. (1125 - 1146) als Herr von Wyrbach genannt. Es war ein Graf von Leyen, dessen Burg bei dem Dorfe Rümmelsheim zwischen Bingen und Stromberg stand, und der von der neuen Besitzung den Namen von Wyrbach annahm. Er ist wohl der Erbauer der Burg.

Auf Godebold den I. folgte der II. dieses Namens, der das Schloß Dalberg bei Wallhausen (Stromberg) erbaute. Seine Nachkommen auf dieser Burg nannten sich Herren von Dalberg. Sie wurden Kämmerer von Worms und zählten zum höchsten Adel.

Die Grafen von Wyrbach standen in naher Verbindung mit den Herren von Stein (Rheingrafenstein). Godebold der IV. war mit der Tochter Sifrids I. v. Stein verheiratet und deshalb am Rhein begütert. Im Jahre 1218 wird Gottfried von Wyrbach, ein Bruder Godebolds IV., Pastor zu Wallhausen und Probst am St.Peterskloster zu Kreuznach.

Auf Godebold V., der um 1240 Herr zu Wyrbach war, folgte dort Johann II., der um 1277 genannt wird, und mit dem das Geschlecht der Grafen von Wyrbach erlosch.
 

4. Weierbach unter den Rheingrafen von Kyrburg

 

Mit dem Aussterben der Wyrbacher Linie erbte das Dorf mit Herrschaft zur Hälfte an die Herren von Randeck in der Pfalz, die Nachkommen einer Schwester Godeberts V. zu Wyrbach, welche ihren Anteil an die Rheingrafen zu Kyrburg verkauften. Von der anderen Hälfte erwarb Kyrburg wieder die Hälfte, während der Rest (ein Viertel) zur Hälfte an die Herren von Hagen kam. 

Wie der vorhin erwähnte Sproß des Hauses Wyrbach, Gottfried, Pastor zu Wallhausen war, so war um 1500 Johann v. Oberstein Pastor zu St. Jörgen=Wyrbach. In der Sammlung der Kyrburger Weistümer von Jahre 1515 ist ein Grenzweistum und ein Gerichtsweistum von Jörgen=Wyrbach enthalten, die aber beide in einer viel früheren Zeit entstanden. 

Nach dem Grenzweistum hatte die Dorfgemarkung schon damals den heutigen Umfang. Die Grenze folgte der Nahe, ging die Ringelbach hinauf, jenseits des Ballenhübels nach der Seizenbach, die beim Hintertiefenbacherweg in den Fischbach geht, und folgte diesem bis zur Nahe, sodaß die Gemarkung bis an die Häuser von Fischbach reichte.

Nach dem Gerichtsweistum waren die Rheingrafen die obersten Gerichtsherren als "Vorgänger", d. h., wenn sie für ihr Teil bei Gericht Strafen verhängten, oder Gnade walten ließen, mußten die anderen beiden Herren sich diesem Urteil anschließen.

5. Die Dorfkirche und die Sage von ihrer Gründung

Mit großem Interesse wird jeder das alte Dorfkirchlein betrachten, das auf der Terrasse gerade am Steilabfalle zur Nahe erbaut ist. Es fehlt jede Nachricht über seine Erbauung und seine Geschichte. Eine alte Sage, die ich mir im Dorf erzählen ließ, berichten über den Ursprung desselben:

  "Für die Dörfer Hintertiefenbach, Göttschied und Weierbach sollte in alter Zeit ein Kirchlein erbaut werden. Man konnte sich nicht darüber einigen, wo es stehen sollte, ob in einem der Dörfer oder zwischen denselben, wie etwa die Kirche Wasenach zwischen Bergen und Berschweiler erbaut ist. Endlich überließ man es der Weisung des Allmächtigen, den Bauplatz zu bestimmen. Man brachte einen blinden Esel auf den Ballenhübel und überließ ihn sich selbst. Wo er sich zur Ruhe niederlegen würde, dort sollte das Kirchlein gebaut werden. Der Esel bettete sich am Abend in das Gebüsch am Rande der Terrasse beim jetzigen Weierbach, und dort wurde das Kirchlein erbaut. Es würde sich schwerlich ein Platz in der Gemarkung der drei Dörfer finden, auf dem es sich besser ausnehmen könnte."

Der Sage liegt etwas geschichtliches zugrunde. Obwohl die genannten Dörfer im Gebiete verschiedener Herrschaften lagen, - Göttschied und Hintertiefenbach gehörten der Abtei Mettlach an - waren sie kirchlich verbunden. In dem Grenzweistum, das 1515 aufgezeichnet ist, wird noch der  Kirchenpfad erwähnt, der von Hintertiefenbach nach Weierbach führte, und jetzt noch bekannt ist. Es heißt in dem Grenzweistum: "den ruck ußen bis uff Baldenhell in ein steyn, us dem steyn uf Krecelopgen in die Hanbuch gehinset (hinter) Dumpen, us der Hanbüchen in die wyde (Weide). in der Sytzenbach an dem Kirchenpfade."
Das Kirchlein ist hoch interessant, und es wäre eine dankbare Aufgabe, für einen Kunstverständigen, die Baugeschichte desselben darzustellen.

Der eigenartige Turm ist romanisch. Besonders charakteristisch sind die romanischen Doppelfensterschen desselben mit ihren romanischen Säulchen und Kapitälchen. Im Erdgeschoß des Turmes ist ein romanisches Kreuzrippengewölbe. Der Turm mag schon im 12. Jahrhundert gebaut sein. An ihm haben Umbauten anscheinend nicht stattgefunden. Dagegen sind am Schiffe der Kirche solche wiederholt vorgenommen worden. Chor und Schiff waren gothisch, und das Chor hat gothische Kreuzgewölbe. Die Fenster des Chores haben auch gothische Form, ebenso noch einige des Schiffes. Im Schiffe finden sich neben gothischen Fenstern solche im Renaissancestil, letztere aus einer eingreifenden Erneuerung des Schiffes im Jahre 1733 herrührend. Auf diesen Umbau bezieht sich eine Inschrift über einer Seitentüre. Die Kirche ist durch die verständnislose Umgestaltung 1733 ihres einheitlichen Charakters beraubt worden.

In der Kirche befindet sich an dem Tonnengewölbe der Decke ein Gemälde. Es stellt die Dreieinigkeit dar und ist 1741 durch den Maler Rheinländer aus Kirn unter Pfarrer Laubersheimer erneuert worden. Ein Grabstein der verstorbenen Zwillinge des erwähnten Pfarrers, der neben der Kanzel aufgestellt ist, hat künstlerischen Wert. Auf der Kanzel ist an der Wand eine Sanduhr angebracht, die den Pfarrer mahnt, seine Predigten, besonders im Winter, in der heute noch ungeheizten Kirche nicht zu lange auszudehnen.

Das Dorf wird in alten Urkunden als St.Jörgen=Wyrbach bezeichnet. Vielleicht war der hl. Georg Schutzheiliger des Ortes. Die wertvolle Glocke aus dem 12. Jahrhundert, die von der Auslieferung in der Kriegszeit verschont blieb, ist nach der Inschrift eine Marienglocke; demnach war die Kirche der Jungfrau Maria geweiht.
 

Dieser Artikel wurde von Günter Hahn aus Georg-Weierbach zur Verfügung gestellt.